Baugebietskategorie MU - "Urbanes Gebiet"

Bei dem Begriff „MU-Gebiete“ handelt es sich um eine Abkürzung für „Urbane Gebiete“. 2017 wurde diese neue Baugebietskategorie in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) novelliert.

Bei dem Begriff „MU-Gebiete“ handelt es sich um eine Abkürzung für „Urbane Gebiete“. 2017 wurde diese neue Baugebietskategorie in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) novelliert.

Dadurch kann eine noch attraktivere und abwechslungsreichere Bebauung in den Innenstädten stattfinden. Der Leitgedanke dabei ist eine „Stadt der kurzen Wege“ zu gestalten, denn das urbane Gebiet ermöglicht eine räumliche Nähe von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Kultur und Sport. Hierbei ist der Anteil von Gewerbe und Wohnen nicht relevant, im Gegensatz zu der Baugebietskategorie Mischgebiete. Dort muss der Anteil von Wohnen und Gewerbe immer im Gleichgewicht sein. Somit kann das Planen und Bauen von Wohnungen in der Innenstadt erleichtert werden. Zudem sollen die urbanen Gebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetreibenden in kleinräumiger Nutzungsmischung dienen, sodass eine stärkere Nutzungsmischung herrscht.

Dabei wurde festgelegt, was in den MU-Gebieten zulässig ist:

  • Geschäfts- & Bürogebäude
  • Einzelhandelsgebiete
  • Gastronomische Einrichtungen
  • Beherbergungsbetriebe
  • sonstige Gewerbebetriebe
  • Anlagen für Verwaltungen, sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

In Ausnahmen auch zulässig:

  • Vergnügungsstätten
  • Tankstellen

Wichtig dabei ist zu beachten, dass das Wohnen im Wesentlichen nicht gestört wird. Bislang können zudem nur dort MU-Gebiete realisiert werden, wenn es im Bebauungsplan festgelegt wurde.

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Maxi Schüller

Prokuristin, Abteilungsleiterin Bürovermietung

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