Corona-Krise - Das NRW Soforthilfeprogramm

Wir alle befinden uns durch die Corona-Krise in einer Situation, die es so noch nie gegeben hat. Viele Solo-Selbstständige oder Kleinstunternehmen bangen durch die Auswirkungen dieser, um ihre Existenz. Viele Unternehmen haben bereits Kurzarbeit beantragt.

Zwei Personen rechnen

Wir alle befinden uns durch die Corona-Krise in einer Situation, die es so noch nie gegeben hat. Viele Solo-Selbstständige oder Kleinstunternehmen bangen durch die Auswirkungen dieser, um ihre Existenz. Viele Unternehmen haben bereits Kurzarbeit beantragt.

Damit die Auswirkungen der Pandemie für den Arbeitsmarkt möglichst gering bleiben, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht. Nur durch positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten 10 Jahre gibt es die notwendigen Spielräume dazu. Diese werden jetzt eingesetzt. Hierbei sollen die Unternehmen u. a. bei laufenden Betriebskosten (wie z. B. Mieten oder Leasingraten) unterstützt werden.

Wirtschaftliche- und Gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige oder Freiberufler einschließlich Künstler/innen (mit bis zu 50 Beschäftigten), können einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen wirtschaftlich und somit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind. Ebenso müssen sie ihren Hauptsitz in NRW haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein. Außerdem dürfen maximal 50 Beschäftige angestellt sein und ihre Dienstleistungen oder Waren schon vor dem 31. Dezember 2019 am Markt bereitgestellt haben. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und ist einmalig.

Es erfolgt eine Staffelung nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • 9.000 Euro für Antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Sie können den Antrag ausschließlich digital durchführen. Dieser muss online ausgefüllt und verschickt werden. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt dabei nach Eingangsdatum. Zur Antragstellung ist die Identifikation mit einem amtlichen Ausweisdokument notwendig. Ebenso muss die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer und das zugehörige Amtsgericht angegeben werden. Weiterhin die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID des Selbstständigen sowie die Adresse des Unternehmens, Bankverbindung, Anzahl der Beschäftigten und die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

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Maxi Schüller

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