Der Unterschied zwischen Generalunternehmer und Generalübernehmer

Bauherren haben viele, verschiedene Möglichkeiten ihre Immobilie errichten zu lassen. Der Wunsch ist es immer so schnell und kostengünstig wie möglich zu bauen, jedoch ohne jegliche Mängel. Zwei Optionen dafür wären ein Generalunternehmer und ein Generalübernehmer.

Bauherren haben viele, verschiedene Möglichkeiten ihre Immobilie errichten zu lassen. Der Wunsch ist es immer so schnell und kostengünstig wie möglich zu bauen, jedoch ohne jegliche Mängel. Zwei Optionen dafür wären ein Generalunternehmer und ein Generalübernehmer.

Voraussetzung dafür ist nur ein Auftraggeber, welcher ein Grundstück besitzt, was bebaut werden darf.

Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt für den Auftraggeber alle Bauleistungen zum Objektbau. Normalerweise übernimmt er nur ein Teil der Bauleistungen selbst, wie beispielsweise den Rohbau. Denn im Vertrag wird festgelegt, dass der Generalunternehmer nicht alle Leistungen selbst erbringen muss. Er kann ebenso Subunternehmen beauftragen. Genauso wird die Planung meist ausgelagert und an einen Architekten übergeben, der auch die Bauüberwachung übernehmen könnte.

Im Vorfeld wird im Generalunternehmer-Vertrag festgelegt, dass das Haus schlüsselfertig übergeben wird und der Auftraggeber es zu dem im Vertrag vereinbarten Preis erhält.

Vorteile:

  • bauliche Kompetenz des GU
  • zwei Ansprechpartner: Generalunternehmer + Architekt
  • exakte Kostenplanung
  • ist für die Subunternehmer verantwortlich

Nachteile:

  • Abhängigkeit von einem GU, bzgl. möglicher Fehleinschätzungen
  • GU will preisgünstige Aufträge, dadurch könnte es zu minderer Qualität kommen

Der Generalübernehmer (GÜ) hingegen verpflichtet sich zur Erstellung des Gesamtwerkes. Er übernimmt die Planung und vergibt alle Bauleistungen an Subunternehmer. Somit ist er der einzige Vertragspartner der Bauherren. Die Subunternehmer können wiederum andere Generalunternehmen beauftragen, sodass der Generalübernehmer auch diese verpflichten kann. Er wird auch Totalübernehmer genannt.

Vorteile:

  • Bauprojekt aus einer Hand
  • fachliche Kompetenz
  • exakte Kostenplanung
  • Terminplanung

Nachteile:

  • Bauherren können Subunternehmer nicht direkt anweisen
  • Entscheidungen des GÜ sind zu akzeptieren, sofern es nicht vertraglich anders vereinbart wurde

Zusammenfassend ist zu sagen, dass bei der Entscheidung für einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer dem Auftraggeber enorm viel Arbeit abgenommen wird. Denn Sie übernehmen die Planung und Koordinierung der Gewerke. Zudem haften beide für die Bauausführung und die rechtzeitige Fertigstellung. Insbesondere für komplexe und aufwendige Bauvorhaben lohnt es sich einen GU/GÜ einzustellen. Obwohl unklar ist, ob das Bauen überhaupt günstiger wäre.

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Maxi Schüller

Prokuristin, Abteilungsleiterin Bürovermietung

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