Maklerklausel im Kaufvertrag: Wie deklaratorische und konstitutive Klauseln den Provisionsanspruch beeinflussen

Im Immobiliengeschäft spielen Vertragsklauseln eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Zusammenarbeit mit Maklern geht. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen deklaratorischen und konstitutiven Klauseln zu verstehen. Diese beiden Begriffe betreffen verschiedene rechtliche Auswirkungen im Rahmen eines Kaufvertrags und haben potenziell weitreichende Konsequenzen für Käufer, Verkäufer und Makler. Im folgenden Beitrag werden wir die Unterschiede zwischen diesen beiden Klauselarten beleuchten und ihre Bedeutung anhand der sogenannten Maklerklausel im Kaufvertrag verdeutlichen.

Männer arbeiten an Statistiken und Diagrammen

Im Immobiliengeschäft spielen Vertragsklauseln eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Zusammenarbeit mit Maklern geht. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen deklaratorischen und konstitutiven Klauseln zu verstehen. Diese beiden Begriffe betreffen verschiedene rechtliche Auswirkungen im Rahmen eines Kaufvertrags und haben potenziell weitreichende Konsequenzen für Käufer, Verkäufer und Makler. Im folgenden Beitrag werden wir die Unterschiede zwischen diesen beiden Klauselarten beleuchten und ihre Bedeutung anhand der sogenannten Maklerklausel im Kaufvertrag verdeutlichen.

Eine deklaratorische Klausel dient dazu, eine bereits bestehende Rechtslage zu bestätigen oder klarzustellen, ohne diese zu verändern. Sie hat also keinen Einfluss auf den rechtlichen Status, sondern macht ihn lediglich deutlich.

Im Gegensatz dazu bewirkt eine konstitutive Klausel eine rechtliche Veränderung oder schafft einen neuen rechtlichen Zustand. Sie ist rechtsbegründend und erzeugt neue Rechtsfolgen.

Im Folgenden werde ich Ihnen diese Begriffe im Zusammenhang anhand der Maklerklausel genauer erklären.

Eine deklaratorische Maklerklausel im Kaufvertrag hingegen bestätigt lediglich, dass der Immobilienmakler die Vermittlung durchgeführt hat. Sie dient nur als Nachweis für die Vermittlung, begründet aber keinen Provisionsanspruch im Kaufvertrag selbst.

Die sogenannte konstitutive Maklerklausel im Kaufvertrag bewirkt, dass das Widerrufsrecht des Maklervertrags oft nicht mehr greift. Das bedeutet, dass Einwände, wie etwa das Erlöschen des Maklervertrags, den Anspruch auf die Maklerprovision aus dem Kaufvertrag in der Regel nicht mehr verhindern können.

Ein zusätzlicher Eintrag der konstitutiven Klausel im Kaufvertrag kann die Notarkosten erhöhen, was nicht immer im Interesse der Eigentümer und Käufer liegt. Denn dadurch können sich die Kaufnebenkosten und die Grunderwerbsteuer erhöhen.

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Maxi Schüller

Prokuristin, Abteilungsleiterin Bürovermietung

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