Das Maklergesetz kommt- für den Verbraucherschutz und ein besseres Ansehen

Im Jahr 2017 soll ein Maklergesetz in Kraft treten, dass berufliche Zulassungsregelungen für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum festlegt. Damit sollen Verbraucher geschützt werden und der Beruf mehr Ansehen und Vertrauen durch verbesserte Qualität und Professionalität gewinnen. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen…

Im Jahr 2017 soll ein Maklergesetz in Kraft treten, dass berufliche Zulassungsregelungen für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum festlegt. Damit sollen Verbraucher geschützt werden und der Beruf mehr Ansehen und Vertrauen durch verbesserte Qualität und Professionalität gewinnen. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen…

Worum geht es?

Eine berufliche Zulassungsregelung für Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum. Das Gesetz soll die erforderliche Zuverlässigkeit, sowie geregelte und geordnete Vermögensverhältnisse umfassen. Neben dem, beinhaltet es eine verbindliche Sachkundeprüfung und die Nachweispflicht einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter.

Und wo soll das im Gesetz stehen?

In der Gewerbeordnung unter Paragraph 34c: „Erlaubnispflicht“.

Wozu das Ganze?

Die Berufszulassungsregelung ist ein Gewinn für den Verbraucherschutz. Außerdem wird durch das Gesetz mehr Ansehen und steigende Qualität und Professionalität der Berufssparte erwartet. Auch das Vertrauen der Verbraucher wird steigen.

Ist jeder davon betroffen?

Immobilienmakler fallen aus der Berufshaftpflichtversicherung raus. Der Grund dafür ist fehlendes erhöhtes Haftungsrisiko. Noch steht nicht fest, ob Mietverwalter die Versicherung abschließen müssen. Neben dem sind Makler und gewerbliche Wohnungseigentümer, die bereits sechs Jahre im Beruf tätig sind, von der Sachkundeprüfung befreit. Das gleiche gilt für selbstverwaltende Eigentümergemeinschaften oder nicht gewerbsmäßige Verwalter durch einen Mieteigentümer.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Schon im ersten Quartal dieses Jahres, wird von dem Dachverband Deutscher Immobilienmakler (DDI) mit einer Ankündigung des neuen Maklergesetzes gerechnet. Ende 2017 könnte die Berufszulassungsregelung dann bereits in Kraft treten.

Sonst noch was?

Ja! Zukünftige Mitarbeiter sollen von dem Gewerbetreibenden auf die angegebenen Qualifikationen geprüft werden. Dafür sind Abschlusszeugnisse, Zertifikate oder Schulungen privater Bildungsträger und Akademien ausreichend.

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Maxi Schüller

Prokuristin, Abteilungsleiterin Bürovermietung

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