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Neuigkeiten, Vermietungen und Marktzahlen vom Gewerbeimmobilienmarkt in Köln, Bonn und Leverkusen.
Neuigkeiten, Vermietungen und Marktzahlen vom Gewerbeimmobilienmarkt in Köln, Bonn und Leverkusen.
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Jeder von uns weiß, die werktägliche normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag, kann jedoch auch auf zehn Stunden verlängert werden. Hier muss aber ein Ausgleich innerhalb der nächsten 24 Monate stattfinden, sodass diese Zeit ausgeglichen wird.

Nachdem letztes Jahr das Event „Azubitag“ ins Leben gerufen wurde, fand dieses Event (glücklicherweise trotz Corona) auch in diesem Jahr statt. Teilgenommen haben an diesem Event die Larbig & Mortag Immobilien GmbH sowie die Imovo GmbH.

Die aktuellsten Zahlen (Stichtag 31.12.2019) machen es deutlich: Die Kölner Bevölkerungszahl steigt weiter an. Auch in diesem Jahr konnte mit 1.091.819 Einwohnern ein Plus der Bevölkerung von 0,2 Prozent verzeichnet werden. Damit wird der Wachstumstrend aus den vorangegangenen Jahren zwar schwächer, aber kontinuierlich fortgesetzt.

Pendeln zum Arbeitsplatz betrifft in der heutigen Zeit viele Arbeitnehmer. Doch was dies zur Folge hat, ist nur den wenigsten bekannt. Die Gefahr einer chronischen Erkrankung ist über zehn Prozent höher als bei Arbeitnehmern, die nicht zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen.

Zur Bewältigung der Corona-Krise gibt es neben Entlastungen für Alleinerziehende, einem Kinderbonus für Familien oder dem Kurzarbeitergeld, seit dem 01.07.2020 nun auch temporäre Änderungen im Umsatzsteuergesetz.

Seit dem 01. Juni 2020 befindet sich das neue Büro von Larbig & Mortag Immobilien Bonn GmbH im City Office, dass entlang der Rabinstraße errichtet worden ist.

Auch wenn der Umzug mit Ihrem Unternehmen im Idealfall eine Verbesserung der Gesamtsituation mit sich zieht und Sie sich in den meisten Fällen auf Ihre neuen Büroräume freuen sollten, ist dies doch mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden.

COVID-19 stellt Gesellschaft und Wirtschaft vor umfassende Herausforderungen. Für viele Unternehmen beginnt nun eine neue Zeitrechnung der Arbeitsplatzgestaltung.

Niemanden wird es überraschen, wenn sich im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie auch die Arbeitswelt verändern wird. Die Pandemie führt in vielen Unternehmen gezwungenermaßen zu einer Beschleunigung der Digitalisierung, welche es in diesem Ausmaß vermutlich, so schnell nicht gegeben hätte.

Wir alle befinden uns durch die Corona-Krise in einer Situation, die es so noch nie gegeben hat. Viele Solo-Selbstständige oder Kleinstunternehmen bangen durch die Auswirkungen dieser, um ihre Existenz. Viele Unternehmen haben bereits Kurzarbeit beantragt.

Auch die Immobilienbranche ist von der Corona-Krise stark betroffen. Zur jetzigen Zeit ist es durch die bisherige Kontaktsperre besonders wichtig, so wenig Kontakt zu anderen Menschen zu haben, wie es nur möglich ist. Damit es in der Immobilienbranche dadurch jedoch nicht zum kompletten Stillstand kommt, entschließen sich bereits einige Unternehmen dazu, zur Digitalisierung zu greifen.

Wird in Deutschland weiterhin gebaut? Können Mieter ihre Geschäftsfläche kurzfristig untervermieten? Darf ein Gewerbe umfunktioniert werden? Kann eine Gewerbeimmobilie frühzeitig gekündigt werden? Oder können sich Gewerbemieter auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen?

Der Kölner Büroimmobilienmarkt startet auch durch die Corona Krise sehr verhalten in das Jahr 2020. Es konnten lediglich ca. 35.000 m² Bürofläche vermittelt werden. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 49 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2019 (ca. 68.000 m²).

Zwei große Transaktionen im Q1 2020 bescheren dem Kölner Investmentmarkt noch ein gutes Gesamtergebnis und einen „normalen“ Jahresauftakt.

Die zu Ende 2019 prognostizierten Großabschlüsse für das 1. Quartal 2020 konnten nur zum Teil realisiert werden. Der Büromarkt der Beethovenstadt startet mit einer Vermietungsleistung von 10.900 m² in das Jahr 2020. Dieses zurückhaltende Vermietungsergebnis ist auch durch die Corona-Pandemie zu begründen.

Die aktuelle Krise und die damit verbundenen Auswirkungen für den nationalen und lokalen Büroimmobilienmarkt sind zur Zeit nicht abschließend zu bewerten. Darüber hinaus hinterlassen verschiedene Situationen einige Rückfragen bei Vermietern und Mietern. Zu einigen dieser Fragen haben wir uns mit Frau Dr. Palm, Fachanwältin für Bau- und Architekturrecht, ausgetauscht und möchten das Ergebnis gerne mit Ihnen teilen:

Kölner Büroimmobilienmarkt mit verhaltenem Start im 1. Quartal 2020 – nur ca. 35.000 m² vermittelte Fläche. (Köln, 02.04.2020) Der Kölner Büroimmobilienmarkt startet auch durch die Corona Krise sehr verhalten in das Jahr 2020. Es konnten lediglich ca. 35.000 m² Bürofläche vermittelt werden. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 49 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2019 (ca. 68.000 m²).

Das Corona Virus ist das Thema der Stunde, die Folgen bekommen gerade die Einzelhändler Hautnah zu spüren. Zwangsweise Ladenschließungen kosten den Non-Food-Einzelhandel laut TD 1,15 Mrd. Euro pro Tag. Viele Einzelhändler und Gastronomen sind auf derartige Durstrecken selten vorbereitet.

Die aktuelle Krise und die damit verbundenen Auswirkungen für den nationalen und lokalen Büroimmobilienmarkt sind zur Zeit nicht abschließend zu bewerten. Darüber hinaus hinterlassen verschiedene Situationen einige Rückfragen bei Vermietern und Mietern. Zu einigen dieser Fragen haben wir uns mit Frau Dr. Palm, Fachanwältin für Bau- und Architekturrecht, ausgetauscht und möchten das Ergebnis gerne mit Ihnen teilen:

Diejenigen die gewerblich tätig sind und in die Anmietung einer Fläche investieren, wollen keinen direkten Konkurrenten im selben Objekt haben. Dies vertraglich festzuhalten, ist dementsprechend wichtig. Die direkte Nachbarschaft zu Mitstreitern aus derselben Branche kann nicht nur, sondern ist für viele Gewerbetreibende existenzgefährdend. Jedoch sind nicht nur Mieter daran interessiert ein „Alleinstellungsmerkmal“ zu haben, auch Vermieter möchten auf Grund von Konkurrenzsituationen, keine häufige Fluktuation in ihren Objekten haben. Ein Konkurrenzschutz kann sowohl für das jeweilige Mietobjekt als auch für eine unmittelbar an dieses Objekt angrenzende Immobilie mietvertraglich vereinbart werden. Natürlich müssen beide Immobilien im Besitz des Eigentümers sein. Grundsätzlich gilt, enthält der Mietvertrag keine genau definierte Klausel zum Konkurrenzschutz, greift eine sogenannte vertragsimmanente Schutzklausel. Bedeutet: Mieter können darauf bestehen, dass das Kernsortiment (ersten 20 Prozent aller vertriebener Artikel, bezogen auf den Umsatz) geschützt wird. Wird zum Beispiel ein zweiter Getränkemarkt im selben Gebäude vermietet, liegt eindeutig ein Verstoß gegen den vertragsimmanenten Konkurrenzschutz vor. Wenn aber ein Kiosk auch ein Regal mit Getränken hat, wird der Getränkehändler in seinem Kerngeschäft nicht verletzt. Klar ist, dass deutliche Vereinbarungen zu treffen sind, denn Vermieter sowie auch Mieter profitieren voneinander. Hierbei hilft es, die Nutzung der Mietsache deutlich im Mietvertrag festzulegen. Vermieter sind daran interessiert, dass die Flächen florieren. Nur dann sind diese langfristig gut vermietbar und der Wert der Immobilie bleibt erhalten oder steigt sogar an. Je nach Branche und Nutzung sind bauliche Voraussetzungen zu schaffen. Vertraglich können zwei unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden: Ein Tipp: Erkundigen Sie sich im Vorfeld einer Anmietung beim zuständigem Bauordnungsamt, welche Nutzung und die damit einhergehenden Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Der warme Sommer neigt sich dem Ende und die kalten Wintertage kommen. Das Problem eine optimalen Raumtemperatur zu finden haben wir nicht nur Zuhause sondern auch in unseren Büros. Das Heizen beschäftigt uns Büronutzer also den Großteil des Tages. Der eine mag es lieber Warm, der andere lieber Kalt.

Seit Mitte des Jahres 2019 sind wir von Larbig & Mortag Immobilien Bonn, stolzes Mitglied des ProBaskets e.V.

„Wo ist da der Sinn?“ fragt sich wohl manch einer. So ein strubbeliger, manchmal aus dem Mund riechender Vierbeiner wird wohl kaum die Abrechnung machen, geschweige denn Telefonate führen. Trotzdem schwören immer mehr Büros in Deutschland auf die Anwesenheit des treuen Weggefährten.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) empfiehlt sich durch seine Lage und den Erschließungen von Nord nach Süd und von West nach Ost als Gewerbestandort zu allen deutschen, kontinentalen und globalen Märkten.